Allgemeine Datenschutzrichtlinien der KBU Logistik AG

Bei der Erbringung bestimmter Dienstleistungen im Rahmen der nachstehend definierten Hauptvereinbarungen ist es für den Kunden als Verantwortlicher erforderlich, dass die KBU Logistik bestimmte vom Kunden erhaltene personenbezogene Daten verarbeitet.

Die Parteien vereinbaren, dass diese Bedingungen für alle von der KBU Logistik im Auftrag des Kunden vorgenommenen Verarbeitungen gelten und die Bedingungen des Hauptvertrages/Software-Betreuungs-Vertrages ergänzen.

1. Ernennung

Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben in den Hauptvereinbarungen.

2. Definitionen

Für diese Bedingungen haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutungen: (a) „Hauptvereinbarungen“:

  1. Jede Vereinbarung zwischen der KBU Logistik und dem Kunden, zu deren Bedingungen die KBU Logistik Services oder Lizenzen für den Kunden erbringt/bereitstellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lagerverwaltungssysteme.
  2. „Personenbezogene Daten“, „Verantwortlicher“, „Betroffener“, „Bearbeiter“, „Verletzung personenbezogener Daten“, „Verarbeiten“ (und „Verarbeitung“) sowie „Aufsichtsbehörde“ und „Besondere Kategorien personenbezogener Daten“ haben die im anwendbaren Datenschutzgesetz angegebenen Bedeutungen.

3. Vertraulichkeit der Verarbeitung

Die KBU Logistik stellt sicher, dass jede zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten ermächtigte Person, sich zur Wahrung der Vertraulichkeit solcher personenbezogenen Daten verpflichtet hat.

4. Sicherheit

Die KBU Logistik führt die in der Liste (Anhang 1) aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen durch, um die personenbezogenen Daten

  1. vor unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Zerstörung und
  2. vor Verlust, Veränderung, unberechtigter Weitergabe oder Zugriff auf die personenbezogenen Daten zu schützen.

5. Untervergabe

Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen.

6. Zusammenarbeit und Datenrechte betroffener Personen

Die KBU Logistik leistet dem Kunden (auf Kosten des Kunden) angemessene und rechtzeitige Hilfe, damit dieser auf Folgendes reagieren kann: (i) jede Anfrage einer betroffenen Person zur Ausübung ihrer Rechte nach dem geltenden Datenschutzgesetz (einschließlich ihrer allfälligen Rechte auf Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Löschung und Datenübertragbarkeit); und (ii) jede andere Korrespondenz, Anfrage oder Beschwerde, die von einer betroffenen Person, Regulierungsbehörde oder einem anderen Dritten im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Daten eingegangen ist. Wird eine solche Anforderung, Korrespondenz, Anfrage oder Beschwerde direkt an die KBU Logistik gerichtet, wird die KBU Logistik den Kunden unverzüglich unter Angabe aller Einzelheiten darüber informieren. 

7. Verletzung personenbezogener Daten

Wenn die KBU Logistik von einer bestätigten Verletzung personenbezogener Daten Kenntnis erlangt, wird die KBU Logistik den Kunden unverzüglich informieren und angemessene Informationen und Kooperation bieten, damit der Kunde seine Meldepflichten im Rahmen des geltenden Datenschutzgesetzes (und in Übereinstimmung mit den zugehörigen Fristen) erfüllen kann. Die KBU Logistik wird darüber hinaus alle angemessenen erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen der Verletzung personenbezogener Daten zu beheben oder abzuschwächen, und den Kunden über alle wesentlichen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Verletzung personenbezogener Daten auf dem Laufenden halten. 

8. Löschung oder Rückgabe personenbezogener Daten

Nach Beendigung oder Ablauf der Hauptvereinbarung wird die KBU Logistik (nach Wunsch des Kunden) alle in seinem Besitz oder seiner Kontrolle befindlichen personenbezogenen Daten vernichten oder an den Kunden zurückgeben. Diese Anforderung gilt nicht, soweit die KBU Logistik nach geltendem Recht verpflichtet ist, personenbezogene Daten ganz oder teilweise aufzubewahren oder auf Sicherungssystemen zu archivieren, die die KBU Logistik sicher isoliert und vor jeder weiteren Verarbeitung schützt, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. 

9. Haftung

Die Haftung einer Partei gegenüber der anderen in Bezug auf individuelle Ansprüche wegen Vertragsverletzung, Fahrlässigkeit, Verletzung gesetzlicher Pflichten oder sonstige Haftung in Bezug auf diese Bedingungen ist gemäß den Bestimmungen des Hauptvertrages beschränkt.