In einem „Zoll-Lager“ können Unternehmen Waren lagern, die aus dem Ausland importiert wurden, ohne dass diese sofort verzollt oder versteuert werden müssen. Diese Waren können dann später wieder ausgeführt werden oder in den nationalen Markt eingeführt werden, ohne dass zusätzliche Zölle oder Steuern anfallen.
Zoll-Lager werden oft von international tätigen Unternehmen genutzt, die eine schnelle und flexible Abwicklung von Warenströmen benötigen. Dabei können verschiedene Lagerformen wie z.B. Flughafenlager, Seehafenlager oder Grenzlager genutzt werden. Die Betreiber der Zoll-Lager sind dabei verpflichtet, die Vorgaben der Zollbehörden und die nationalen und internationalen Bestimmungen einzuhalten und die Lagerbuchhaltung ordnungsgemäß zu führen.