Compliance-Kodex zur Korruptionsbekämpfung und Geschäftsethik

  1. Präambel
    Dieser Kodex dient der Sicherstellung einer ethischen, transparenten und rechtskonformen Geschäftstätigkeit. Er gibt allen Mitarbeitenden und Geschäftspartnern klare Richtlinien zum Umgang mit Korruption, Bestechung, Geschenken, Einladungen und sonstigen unlauteren geschäftlichen Praktiken vor. Unser Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften sowie zu einem fairen und verantwortungsvollen Geschäftsgebaren.
  2. Grundsätze der Korruptionsbekämpfung und Geschäftsethik
    1. Verbot von Korruption und Bestechung
      Jegliche Form von Bestechung oder Korruption ist untersagt. Dies umfasst insbesondere das Anbieten, Versprechen, Gewähren oder Annehmen von unzulässigen Vorteilen, um eine unrechtmäßige Beeinflussung von geschäftlichen Entscheidungen herbeizuführen.
    2. Transparenz und Integrität
      Alle Geschäftsaktivitäten müssen auf Transparenz, Fairness und Integrität basieren. Entscheidungen sind ausschließlich auf Basis objektiver geschäftlicher Kriterien zu treffen.
    3. Verbot unangemessener Einflussnahme
      Geschäftliche Entscheidungen dürfen nicht durch unzulässige Vorteile beeinflusst werden. Dies gilt insbesondere für Transaktionen mit staatlichen Stellen oder öffentlichen Auftraggebern.
  3. Regeln für Provisionen, Geschenke und Einladungen
    1. Provisionen und Erfolgsprämien
      Provisionen dürfen nur im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen und marktüblicher Bedingungen gewährt werden. Die Zahlung von „Erfolgsprovisionen“, die an unethische oder gesetzeswidrige Bedingungen geknüpft sind, ist untersagt.
    2. Geschenke an Geschäftspartner und Staatsbedienstete
      • Grundsatz: Geschenke sind nur zulässig, wenn sie im Rahmen üblicher Geschäftspraktiken erfolgen, einen geringen Wert haben und keine Gegenleistung erwarten lassen.
      • Unzulässige Geschenke: Bargeld oder geldwerte Vorteile (z. B. Gutscheine, Darlehen) sind verboten.
      • Besonderheit bei Staatsbediensteten: An Amtsträger oder öffentliche Bedienstete dürfen keinerlei Geschenke oder Vergünstigungen gewährt werden, es sei denn, es handelt sich um allgemein zulässige Werbegeschenke von geringem Wert (z. B. Kugelschreiber mit Firmenlogo).
    3. Einladungen zu Geschäftsessen oder Veranstaltungen
      • Einladungen müssen im angemessenen Rahmen bleiben und einen geschäftlichen Bezug haben.
      • Luxusveranstaltungen oder rein private Einladungen ohne geschäftlichen Zusammenhang sind untersagt.
      • Einladungen an Amtsträger sind nur unter Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und nach vorheriger Genehmigung durch die Compliance-Abteilung zulässig.
  4. Verfahren zur Einhaltung der Vorschriften
    1. Meldung und Genehmigungspflichten
      • Geschenke über einem festgelegten Wert (z. B. 50 Euro) müssen vorab von der Compliance-Abteilung genehmigt werden.
      • Einladungen zu Reisen, Veranstaltungen oder Bewirtungen mit hohem Wert sind der Geschäftsleitung zu melden.
      • Verdachtsfälle von Korruption oder unzulässigen Zahlungen müssen unverzüglich an die Compliance-Abteilung gemeldet werden.
    2. Schulung und Sensibilisierung
      Alle Mitarbeitenden erhalten regelmäßige Schulungen zu Korruptionsbekämpfung und Compliance-Richtlinien. Neue Mitarbeitende werden bei Eintritt ins Unternehmen entsprechend unterrichtet.
    3. Sanktionen bei Verstößen
      Verstöße gegen diesen Kodex können arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen. In schwerwiegenden Fällen werden zudem strafrechtliche Schritte eingeleitet.
  5. Schlussbestimmungen
    Dieser Kodex tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist von allen Mitarbeitenden, Führungskräften sowie relevanten Geschäftspartnern zu beachten. Änderungen und Anpassungen erfolgen durch die Geschäftsleitung in Abstimmung mit der Compliance-Abteilung.

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